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AGB's

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Pascal Vigini (Fotograf und Videoartist, nachfolgend «Fotograf») und dem Kunden («Kunde, Kundschaft»; Fotograf und Kunde zusammen die «Parteien», jede einzeln eine «Partei») soweit keine speziellen Vereinbarungen getroffen werden. Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder Terminreservation gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

 

2. Leistung der fotografischen Arbeit

a. Die Gestaltung der Arbeit bleibt - vorbehältlich schriftlicher Vorgaben der Kundschaft - voll und ganz Sache des Fotografen. Dem Fotografen steht insbesondere die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel zu.

b. Die Fotoapparate und -materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

c. Die Kundschaft ist, vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung, dafür verantwortlich, dass die zur Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

d. Der Fotograf kann bei der Ausführung seiner Arbeit Hilfspersonen und Angestellte seiner Wahl einsetzen.

e. Ist es dem Fotografen aufgrund Unfalls, Krankheit, Todesfall in der Familie oder anderer schwerwiegender Gründe nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Der Fotograf kann nicht rechtlich belangt werden und es kann insbesondere kein Schadenersatz gefordert werden. Ist es dem Fotografen aufgrund der genannten Gründe nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern, kann der Fotograf nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

f. Ist der Fotograf wegen Staus verhindert, so ist er ebenfalls nicht belangbar.

g. Verschiebt die Kundschaft eine Aufnahmesitzung weniger als 24 Stunden vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt sie ihren Verpflichtungen gemäss Ziffer 2.c. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits aufgelaufenen Kosten (inkl. Drittkosten). Des Weiteren steht ihm eine Entschädigung zu. Diese beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Abmachung für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre (ausgenommen Hochzeiten: hier gelten die nachfolgenden Bestimmungen).

h. Für Hochzeiten gilt: Bei Stornierungen durch den Kunden bis drei Monate vor einem Termin ist das halbe, nach drei Monaten vor einem Termin dreiviertel und nach sechs Wochen vor einem Termin das volle Honorar geschuldet.

i. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Wünscht die Kundschaft vom Fotografen, ihr die geleistete Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, so geht das Risiko des Transports auf die Kundschaft über.

j. In Bezug auf die Entschädigung gilt Folgendes: Die Bezahlung des Honorars erfolgt zur Hälfte mit der Auftragserteilung und die andere Hälfte bis spätestens vierzehn Tage vor dem Termin. Solange die Zahlung der ersten Hälfte des Honorars nicht erfolgt ist, ist der Fotograf nicht an den Vertrag gebunden. Pauschalspesen werden bis spätestens einen Tag nach dem Termin beglichen, Aufwandsspesen nach Vorweisung der entsprechenden Ausgabenbelege. Die Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf folgendes Konto: Migros Bank, Aarau, Pascal Vigini, IBAN: CH40 0840 1000 0602 3882 8.

 

3. Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Kundschaft

1) Im Allgemeinen

a. Bei Fotografien welche der Fotograf von einer Person oder einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz des Fotografen. Der Kunde kauft mit dem Erstehen der Bilder nicht das Urheberrecht. Das Nutzungsrecht erhält er, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur für den Privatgebrauch (die eigene Facebook-Seite, Bewerbungen, Sedcards, Familie, Freunde usw.). Dort dürfen die Fotos mit Erwähnung des Fotografen veröffentlicht werden. Bei gewerblichen Kunden für den einmaligen vereinbarten Verwendungszweck. Der Kunde trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Publikationen. Der Name des Fotografen ist grundsätzlich bei jeder Wiedergabe wie folgt zu nennen: «Pascal Vigini» oder www.pascalvigini.com. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigen Urhebervermerk, ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. Veränderung des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werks sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen zulässig. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden. Es darf nicht verändert und dann veröffentlicht (z.B: eigene Bearbeitungen im Photoshop oder Veränderung mit Instagramfiltern etc.) werden.

b. Die fotografische Arbeit darf von der Kundschaft nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwendet werden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

c. Einzig der Kunde ist berechtigt, die fotografische Arbeit im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung zu verwenden. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen. d. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

 

2) Rechte Dritter

a. Die Kundschaft hat dafür zu sorgen, dass Dritte, die im Rahmen des Auftrags fotografiert werden, ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben. Die Zustimmung hat zum Zeitpunkt der Abwicklung des Vertrages vorzuliegen.

b. Wenn die Kundschaft dem Fotografen Gegenstände (inkl. auch Gegenstände mit bestimmten Marken, sog. Brands) übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die ihm Rahmen der Arbeit fotografiert werden sollen, hat die Kundschaft dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den die Kundschaft von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

c. Falls die ihn den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich die Kundschaft, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.

 

4. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

a. Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nicht ausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Mit dem Vertragsabschluss gibt der Kunde hierzu seine Zustimmung.

b. Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.

 

5. Haftung

a. Der Fotograf haftet vorbehalten Ziffer 2, e und f, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten allfälliger Angestellter und Hilfspersonen.

b. Die Kundschaft hat ihre Mängelrüge innert sechs Werktagen ab Lieferdatum der Arbeit schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

c. Für Personen- und Sachschäden übernimmt der Fotograf keine Haftung der Kundschaft gegenüber.

 

6. Referenzen

Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet [insbesondere Website], Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen. Dieses Recht wird nur durch schriftliche Vereinbarung wegbedungen.

 

7. Rohdateien

Grundsätzlich werden keine Rohdateien ausgehändigt. Solche werden nur nach vorgängiger Absprache mit dem Fotografen und gegen Aufpreis (Preis nach Absprache) verkauft. Im Falle des Verkaufs, darf der Kunde die Rohdateien im Rahmen des vereinbarten Zwecks bearbeiten. Das Urheberrecht bleibt indessen beim Fotografen.

 

8. Monats- und Jahresverträge

Tritt der Kunde von einem Monats- oder Jahresvertrag zurück, so schuldet er dem Fotografen bei Rücktritt bis drei Monate vor Vertragsende das halbe und nach drei Monaten vor dem Vertragsende dreiviertel des Honorarausfalls.

 

9. Geheimhaltung

Die Parteien vereinbaren Stillschweigen über die Bedingungen und den Inhalt des Auftrags.

 

10. Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, beschlägt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen des Vertrages nicht. Unwirksame oder nicht durchsetzbare Teile sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag findet das schweizerische materielle Recht Anwendung, unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Bestimmungen und internationalen Übereinkommen, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen

DANKÄ FÜRS VERBII LUEGÄ

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5742 Kölliken (Aargau)

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